Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz in Heilbronn für Pflegegeld-Empfänger

Pflege mit Herz GmbH führt den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Heilbronn durch. Viele kennen diesen Termin auch als Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen erfolgt.

Kostenfrei für Pflegegeldbezieher
Anerkannt Nachweis für die Pflegekasse
Vor Ort bei Ihnen zu Hause
Beratungseinsatz in Heilbronn nach § 37.3 SGB XI mit Pflegeunterlagen zu Hause
Einfach erklärt

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3?

Der Beratungseinsatz ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen versorgt werden.

Beratung bei Ihnen zu Hause

Der Beratungseinsatz findet in der häuslichen Umgebung statt. Dabei wird besprochen, wie die Pflege aktuell organisiert ist und ob weitere Unterstützung sinnvoll wäre.

Nachweis für die Pflegekasse

Nach dem Termin wird der Beratungseinsatz dokumentiert. Dieser Nachweis ist wichtig, damit der Pflegegeldanspruch weiter bestehen bleibt.

Unterstützung für Angehörige

Der Termin soll nicht verunsichern, sondern helfen. Angehörige erhalten Hinweise zur Pflege, Entlastung, Hilfsmitteln und möglichen Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflicht prüfen

Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist vor allem dann verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen erfolgt.

Versorgungssituation
Beratungseinsatz Pflicht?
Pflege durch Angehörige oder private Pflegeperson bei Pflegegeldbezug
Beratungseinsatz Pflicht? Ja
Pflege durch Nachbarn, Freunde oder andere private Pflegepersonen bei Pflegegeldbezug
Beratungseinsatz Pflicht? Ja
Pflegedienst übernimmt die Versorgung vollständig
Beratungseinsatz Pflicht? Nein
Pflegedienst unterstützt, Angehörige pflegen zusätzlich und es wird anteilig Pflegegeld bezogen
Beratungseinsatz Pflicht? Ja
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Beratungseinsatz Pflicht? Nein
Häufigkeit

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad und vom Pflegegeldbezug ab. Für Pflegegrad 2 bis 5 ist der Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug verpflichtend.

Pflegegrad
Häufigkeit
Pflicht?
Pflegegrad 1
Häufigkeit Freiwillig möglich
Pflicht? Nein
Pflegegrad 2–5
Häufigkeit Einmal pro Halbjahr
Pflicht? Ja
Wichtig: Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im weiteren Verlauf ganz entziehen.
Ablauf

So läuft der Beratungseinsatz ab

Der Beratungseinsatz ist unkompliziert. Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation zu Hause, geben praktische Hinweise und übermitteln den notwendigen Nachweis an die Pflegekasse.

01

Termin vereinbaren

Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen passenden Termin für den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause in Heilbronn und Umgebung.

02

Pflegesituation besprechen

Beim Termin wird gemeinsam besprochen, wie die Pflege aktuell organisiert ist und ob Unterstützung, Hilfsmittel oder Entlastung sinnvoll sind.

03

Beratung erhalten

Sie erhalten praktische Hinweise zur häuslichen Pflege, zur Entlastung von Angehörigen und zu möglichen Leistungen der Pflegeversicherung.

04

Nachweis sichern

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert. Der notwendige Nachweis wird anschließend für die Pflegekasse vorbereitet.

Rechtzeitig an den Termin denken

Vereinbaren Sie den Beratungseinsatz nicht erst kurz vor Ablauf der Frist. So vermeiden Sie Probleme mit der Pflegekasse und dem Pflegegeld.

Termin vereinbaren
Kostenübernahme

Wer bezahlt den Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige in der Regel kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kostenfrei

Für den verpflichtenden Beratungseinsatz entstehen Pflegebedürftigen und Angehörigen normalerweise keine eigenen Kosten.

Übernahme durch die Pflegekasse

Die Kosten werden über die Pflegekasse getragen. Der Beratungseinsatz dient zugleich als Nachweis für den weiteren Pflegegeldbezug.

Nachweis wird dokumentiert

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert. Der notwendige Nachweis wird anschließend für die Pflegekasse vorbereitet.

Wichtig: Bei privat Versicherten kann die Abrechnung je nach Versicherung anders ablaufen. In solchen Fällen sollte vorab mit der Pflegeversicherung geklärt werden, wie die Erstattung erfolgt.
Häufige Fragen

Fragen zum Beratungseinsatz in Heilbronn

Hier finden Sie kurze Antworten zu Beratungseinsatz, Beratungsgespräch, Beratungsbesuch, Pflegegrad, Häufigkeit, Kostenübernahme und Nachweis für die Pflegekasse.

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz ist ein gesetzlich vorgesehener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen versorgt werden. Ziel ist es, die häusliche Pflege fachlich zu begleiten und die Versorgung zu sichern.
Ist der Beratungseinsatz dasselbe wie ein Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch?
Ja. Viele sprechen umgangssprachlich von einem Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch. Gemeint ist meist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, der bei Pflegegeldbezug und Pflegegrad 2 bis 5 regelmäßig nachgewiesen werden muss.
Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz grundsätzlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn Pflegegeld bezogen wird und die Pflege zu Hause privat organisiert ist.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Seit 2026 gilt für Pflegegrad 2 bis 5 bei Pflegegeldbezug grundsätzlich ein Beratungseinsatz pro Halbjahr. Pflegegrad 4 und 5 können auf Wunsch weiterhin vierteljährlich eine Beratung nutzen.
Ist der Beratungseinsatz kostenlos?
Ja. Der verpflichtende Beratungseinsatz ist für Pflegebedürftige in der Regel kostenfrei. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn der Beratungseinsatz vergessen wird?
Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im weiteren Verlauf ganz entziehen. Deshalb sollte der Termin rechtzeitig vereinbart werden.
Findet der Beratungseinsatz zu Hause statt?
Ja. Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Dabei wird die aktuelle Pflegesituation besprochen und es können praktische Fragen zur Pflege, Entlastung und Organisation geklärt werden.
Übermittelt Pflege mit Herz den Nachweis an die Pflegekasse?
Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und der notwendige Nachweis wird für die Pflegekasse vorbereitet. Wir klären beim Termin, welche Angaben benötigt werden und wie der Nachweis weitergeleitet wird.
Bietet Pflege mit Herz Beratungseinsätze in Heilbronn an?
Ja. Pflege mit Herz GmbH bietet Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI in Heilbronn und Umgebung an. Viele nennen diesen Termin auch Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger. Wir unterstützen Angehörige dabei, den verpflichtenden Beratungsbesuch rechtzeitig durchzuführen.

Einen Überblick über unsere weiteren Pflege- und Unterstützungsleistungen finden Sie im Leistungsbereich auf der Hauptseite .

Ihre Frage ist nicht dabei?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich zum Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Heilbronn und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

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Wir unterstützen Sie beim verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und helfen dabei, den Nachweis für die Pflegekasse rechtzeitig zu sichern.

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