Beratung zu Hause
Wir besprechen, wie die Pflege aktuell organisiert ist und ob weitere Unterstützung sinnvoll wäre.
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie persönlich und sichern den Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Ein regelmäßiger Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten. Er soll nicht kontrollieren, sondern helfen – und sichert gleichzeitig Ihren Anspruch auf Pflegegeld.
Wir besprechen, wie die Pflege aktuell organisiert ist und ob weitere Unterstützung sinnvoll wäre.
Der Termin wird dokumentiert. Dieser Nachweis ist wichtig, damit Ihr Pflegegeld weiter gezahlt wird.
Praktische Tipps zu Pflege, Entlastung, Hilfsmitteln und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.
Verpflichtend ist der Beratungseinsatz, wenn Sie Pflegegeld beziehen, einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und die Pflege zu Hause privat organisiert ist – zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.
Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Rufen Sie uns an – wir klären das gemeinsam.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Regel: Bei Pflegegeldbezug reicht in allen Pflegegraden von 2 bis 5 ein Beratungseinsatz pro Halbjahr.
Anspruch auf eine Beratung pro Halbjahr – keine Pflicht.
Verpflichtend bei Pflegegeldbezug.
Verpflichtend bei Pflegegeldbezug. Auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich möglich.
Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb nicht erst kurz vor Ende des Halbjahres.
Unkompliziert und ohne Aufwand für Sie – wir kümmern uns um den Nachweis.
Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir finden einen passenden Termin bei Ihnen zu Hause.
Gemeinsam schauen wir, wie die Pflege läuft und ob Hilfsmittel oder Entlastung sinnvoll sind.
Sie bekommen praktische Tipps zur Pflege und Hinweise auf Leistungen, die Ihnen zustehen.
Wir dokumentieren den Termin und bereiten den Nachweis für Ihre Pflegekasse vor.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Für gesetzlich Versicherte entstehen in der Regel keine eigenen Kosten.
Bei privat Versicherten kann die Abrechnung anders ablaufen. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegeversicherung, wie die Erstattung erfolgt.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
Meist erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegeversicherung zur Erstattung einreichen.
Im Beratungseinsatz zeigt sich oft, dass Angehörige Entlastung brauchen. Diese Leistungen können helfen:
Vertretung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Pause brauchen.
Verhinderungspflege ansehen ›Hilfe bei Einkauf, Wäsche und Haushalt – häufig über den Entlastungsbetrag möglich.
Haushaltshilfe ansehen ›Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen und Mobilität durch unser Pflegeteam.
Grundpflege ansehen ›Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich.
Frage stellen ›Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch und helfen Ihnen, den Nachweis für die Pflegekasse rechtzeitig zu sichern.
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