Pflegekosten Heilbronn
Viele Fragen rund um Pflegegrad, Leistungen und Abrechnung wirken auf den ersten Blick kompliziert. Wir helfen Ihnen dabei, die wichtigsten Punkte verständlich einzuordnen.
Auf dieser Seite finden Sie erste Antworten auf häufige Fragen.
Die Pflegekasse übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – Leistungen der ambulanten Pflege nach SGB XI. Dazu gehören unter anderem:
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse im Rahmen der bewilligten Beträge.
Für die Abrechnung der Grundpflege und Haushaltshilfe ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie bei:
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung. Wir unterstützen Sie beim Prozess.
Leistungen der Behandlungspflege werden direkt über die Krankenkasse nach SGB V abgerechnet. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Dazu zählen medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung.
→ Mehr Informationen zur Behandlungspflege in Heilbronn
Ob Zuzahlungen entstehen, hängt vom Umfang der Pflegeleistungen und vom bewilligten Pflegegrad ab. Leistungen, die über die Pflegekassenbeträge hinausgehen, werden transparent mit Ihnen besprochen.
Wichtig:
Es entstehen keine versteckten Kosten. Alle Leistungen werden vor Beginn klar abgestimmt.
Wir beraten Sie verständlich, persönlich und unverbindlich – damit Sie wissen, welche Unterstützung in Ihrer Situation möglich ist.
Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
