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Pflege mit Herz GmbH

Pflegegrad beantragen

Pflegegrad beantragen in Heilbronn – wir helfen Ihnen dabei

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für fast alle Leistungen der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen den Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und planen mit Ihnen die Versorgung zu Hause.

07131 9192673Telefonisch erreichbar: Mo–Fr 9:00–14:00 Uhr
  • Hilfe beim Antrag
  • Vorbereitung auf die Begutachtung
  • Beratung zu allen Leistungen
Ablauf

Pflegegrad beantragen in 4 Schritten

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zu den Leistungen, die Ihnen zustehen.

  1. Antrag stellen

    Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und sagen Sie: „Ich möchte einen Pflegegrad beantragen.“ Der Antrag ist formlos möglich – telefonisch, schriftlich oder online.

  2. Begutachtung

    Der Medizinische Dienst prüft zu Hause, wie selbstständig der Alltag bewältigt wird, etwa bei Körperpflege, Bewegung und Ernährung.

  3. Bescheid erhalten

    Die Pflegekasse legt den Pflegegrad fest, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

  4. Leistungen nutzen

    Ab Pflegegrad 2 können Sie einen ambulanten Pflegedienst über Pflegesachleistungen nutzen. Wir beraten Sie, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

Nicht zu lange warten

Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend ab dem Beginn der Pflegebedürftigkeit. Wenn regelmäßig Hilfe nötig ist, sollte der Antrag früh gestellt werden.

Pflegegrad-Schnellcheck

Ist ein Pflegegrad möglich?

Beantworten Sie sechs kurze Fragen zur aktuellen Situation. Sie erhalten sofort eine erste Orientierung, ob ein Antrag sinnvoll sein kann.

1Mobilität: Gibt es Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder Umlagern?
2Orientierung und Kommunikation: Gibt es Probleme mit Erinnerung, Orientierung, Entscheidungen oder dem Verstehen von Situationen?
3Verhalten und Beaufsichtigung: Kommt es zu nächtlicher Unruhe, Weglaufen, Angst, Aggression oder Ablehnung von Hilfe?
4Selbstversorgung: Wird Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken oder beim Toilettengang gebraucht?
5Medikamente und Therapie: Braucht die Person Hilfe bei Medikamenten, Arztterminen, Wundversorgung oder Kompression?
6Alltag und soziale Kontakte: Gibt es Hilfe bei Tagesstruktur, Terminen, Beschäftigung oder sozialen Kontakten?
Leistungen

Was Ihnen mit Pflegegrad für den Pflegedienst zusteht

Mit einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistungen sind das monatliche Budget für den ambulanten Pflegedienst – zum Beispiel für Körperpflege, Hilfe im Alltag, Mobilität oder Betreuung. Wir rechnen die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Schon ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kann für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden, etwa für Haushaltshilfe. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Leistungen der Pflegekasse 2026, pro Monat
PflegegradPflegesachleistungenEntlastungsbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruch131 €
Pflegegrad 2796 €131 €
Pflegegrad 31.497 €131 €
Pflegegrad 41.859 €131 €
Pflegegrad 52.299 €131 €

Stand 2026. Ab Pflegegrad 2 kommt zusätzlich die Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr dazu, wenn pflegende Angehörige entlastet werden müssen.

Wir prüfen Ihren Anspruch mit Ihnen

Welche Leistungen in Ihrer Situation genutzt werden können und wie sie sich sinnvoll kombinieren lassen, besprechen wir gerne persönlich.

Begutachtung

Gut vorbereitet in die MD-Begutachtung

Der Medizinische Dienst prüft, wie viel Unterstützung im Alltag wirklich nötig ist. Eine gute Vorbereitung hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf vollständig darzustellen.

Entscheidend ist nicht, was an einem guten Tag noch funktioniert, sondern wobei regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung nötig ist.

  • Pflegetagebuch führen

    Notieren Sie ein bis zwei Wochen vorher, wobei täglich Hilfe nötig ist – auch bei Kleinigkeiten wie Anziehen, Essen oder Toilettengang.

  • Unterlagen bereitlegen

    Arztberichte, Entlassbriefe, Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett.

  • Angehörige sollten dabei sein

    Eine vertraute Person kann ergänzen, was im Alltag wirklich schwerfällt. Viele stellen ihre Situation aus Stolz besser dar, als sie ist.

  • Den normalen Alltag beschreiben

    Schildern Sie keinen besonders guten Tag, sondern den Alltag, wie er wirklich ist.

Häufige Fragen

Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich.

Frage stellen
Wer kann den Pflegegrad-Antrag stellen?
Die pflegebedürftige Person selbst – oder Angehörige und bevollmächtigte Personen. Oft genügt ein Anruf bei der Pflegekasse, um den Antrag in Gang zu setzen.
Wie lange dauert es bis zur Entscheidung?
In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in dringenden Fällen gelten kürzere Fristen.
Was kostet der Antrag auf einen Pflegegrad?
Nichts. Der Antrag und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für gesetzlich Versicherte gebührenfrei.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig ist, das Gutachten genau zu prüfen und den tatsächlichen Hilfebedarf nachvollziehbar zu begründen.
Gilt der Pflegegrad rückwirkend?
Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde – nicht ab dem Beginn der Pflegebedürftigkeit. Deshalb sollte der Antrag früh gestellt werden.
Kann der Pflegegrad später erhöht werden?
Ja. Wenn der Hilfebedarf zunimmt, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Danach findet in der Regel erneut eine Begutachtung statt.
Persönliche Beratung

Unterstützung beim Pflegegrad-Antrag

Wir helfen Pflegebedürftigen und Angehörigen in Heilbronn beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei der Organisation der Versorgung zu Hause.