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Pflege mit Herz GmbH

Kosten & Finanzierung

Pflegekosten in Heilbronn verständlich erklärt

Was übernimmt die Pflegekasse, wann zahlt die Krankenkasse und was bleibt als Eigenanteil? Wir helfen Ihnen, die Finanzierung Ihrer Pflege zu Hause zu klären.

07131 9192673Telefonisch: Mo–Fr 9:00–14:00 Uhr
  • Verständliche Beratung
  • Kosten vorab besprechen
  • Persönliche Unterstützung
Persönliche Beratung zu Pflegekosten und Finanzierung der Pflege zu Hause
Wer zahlt?

Wer übernimmt die Kosten für Ihre Pflege?

Je nach Unterstützung kommen Pflegekasse oder Krankenkasse infrage. Ein Teil der Kosten kann bei Ihnen bleiben.

Pflegekasse

Hilfe im Alltag

Mit einem anerkannten Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für:

  • Waschen, Anziehen und Bewegung
  • Hilfe im Haushalt
  • Betreuung und Entlastung

Wie viel übernommen wird, hängt vom Pflegegrad und der Leistung ab. Die Pflegekasse zahlt bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

Krankenkasse

Medizinische Pflege

Die Krankenkasse kann ärztlich verordnete Pflege zu Hause übernehmen, zum Beispiel:

  • Medikamente und Spritzen geben
  • Wunden versorgen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Dafür sind eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Kasse nötig. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Ihr eigener Anteil

Mögliche private Kosten

Ein Eigenanteil kann entstehen, wenn nicht alle Kosten übernommen werden:

  • Die Pflege kostet mehr als das verfügbare Budget.
  • Sie wünschen zusätzliche Leistungen.
  • Es fallen gesetzliche Zuzahlungen an.

Gesetzliche Zuzahlungen können bei medizinischer Pflege anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.

Sie müssen die Finanzierung nicht allein klären.

Vor dem Start besprechen wir mit Ihnen die gewünschten Leistungen, die voraussichtliche Kostenübernahme und mögliche Eigenanteile.

Beratung anfragen
Leistungen der Pflegekasse

Welches Budget steht für den Pflegedienst bereit?

Ab Pflegegrad 2 gibt es monatliche Pflegesachleistungen für einen zugelassenen Pflegedienst – beispielsweise für Körperpflege, Betreuung und Hilfen im Haushalt.

Pflegegrad 2796 €bis zu / Monat
Pflegegrad 31.497 €bis zu / Monat
Pflegegrad 41.859 €bis zu / Monat
Pflegegrad 52.299 €bis zu / Monat

Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat

Bei Pflegegrad 1 bis 5 steht zusätzlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag für erstattungsfähige Leistungen zur Verfügung, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt. Bei Pflegegrad 1 kann er auch für Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst verwendet werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gilt diese Ausnahme für Körperpflege nicht.

Die Beträge sind Höchstleistungen der Pflegeversicherung, keine Preise unseres Pflegedienstes und keine pauschale Auszahlung. Bereits genutzte Leistungen verringern das verbleibende Budget.

Stand: September 2026 · Quellen: BMG: Pflegesachleistungen und Leistungen bei Pflegegrad 1.

Kostenübernahme-Check

Wer übernimmt die Kosten für Pflege zu Hause?

Beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Sie eine erste Orientierung für Heilbronn und Umgebung: Welche Leistungen können über Pflegekasse, Krankenkasse, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege laufen?

Der interaktive Check benötigt JavaScript. Die Informationen auf dieser Seite helfen Ihnen auch ohne Check weiter. Bei Fragen beraten wir Sie persönlich.

So geht es weiter

In 4 Schritten Klarheit über Ihre Pflegekosten

Für das erste Gespräch reichen Ihre Fragen und eine kurze Beschreibung der Situation.

  1. Bedarf besprechen

    Welche Hilfe brauchen Sie und wo soll die Versorgung stattfinden?

  2. Unterlagen ansehen

    Falls vorhanden: Pflegegradbescheid, ärztliche Verordnung und Schreiben der Kasse.

  3. Kosten erläutern

    Wir stimmen den Umfang ab und erklären mögliche Erstattungen und Eigenanteile.

  4. Versorgung planen

    Gemeinsam klären wir Anträge, nächste Schritte und einen möglichen Beginn.

Häufige Fragen

Fragen zu Pflegekosten und Kostenübernahme

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Ihre persönliche Situation besprechen wir gerne mit Ihnen.

Persönlich nachfragen
Bekomme ich das Budget für den Pflegedienst ausgezahlt?
Nein. Pflegesachleistungen finanzieren Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes. Dieser rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Davon zu unterscheiden ist das Pflegegeld für selbst organisierte Pflege.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als Kombinationsleistung. Wird das monatliche Sachleistungsbudget beispielsweise zu 50 Prozent genutzt, bleiben grundsätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes. Die Berechnung erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
Brauche ich immer einen Pflegegrad?
Für Leistungen der Pflegeversicherung ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Ärztlich verordnete und genehmigte Behandlungspflege über die Krankenkasse ist auch ohne Pflegegrad möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zudem vorübergehende Unterstützung nach einer schweren Erkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt infrage.
Welche Zuzahlungen gibt es bei Behandlungspflege?
Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen fallen für häusliche Krankenpflege grundsätzlich 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr an. Eine Zuzahlungsbefreiung kann greifen. Ihre Krankenkasse prüft, was in Ihrem Fall gilt.
Wie wird Verhinderungspflege finanziert?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Kosten für Ersatzpflege übernommen werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Bereits verbrauchte Beträge werden abgezogen. Mehr zur Verhinderungspflege.
Was passiert, wenn das Budget nicht ausreicht?
Dann kann ein Eigenanteil entstehen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Leistungen nötig sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten infrage kommen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann außerdem Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger geprüft werden.
Kann ich mich schon beraten lassen, wenn der Antrag noch läuft?
Ja. Wir klären mit Ihnen Bedarf, Unterlagen und nächste Schritte. Eine Kostenübernahme kann vor der Entscheidung der Kasse nicht zugesagt werden. Vor einem Beginn sollten mögliche private Kosten geklärt sein.
Persönliche Beratung

Pflegekosten gemeinsam klären

Sie müssen die Finanzierung nicht allein durchblicken. Erzählen Sie uns, welche Unterstützung Sie benötigen – wir erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Telefonisch erreichbar: Montag–Freitag, 9:00–14:00 Uhr