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Pflege mit Herz GmbH

Häufige Fragen

Antworten rund um die Pflege zu Hause

Von den Kosten über den Pflegegrad bis zur Versorgung nach dem Krankenhaus: Hier finden Pflegebedürftige und Angehörige verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • MD-Prüfung: Note 1,0 „sehr gut“
  • 14+ Jahre in Heilbronn
  • Feste Ansprechpartner
Allgemeines

Allgemeine Fragen zum Pflegedienst

Diese Fragen stellen die meisten Angehörigen, wenn sie zum ersten Mal einen Pflegedienst suchen.

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Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause, damit sie möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Dazu gehören je nach Situation Grundpflege, medizinische Behandlungspflege, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Beratung für Angehörige.
Wann sollte man einen Pflegedienst kontaktieren?
Sobald Körperpflege, Medikamente, Wundversorgung, Haushalt oder Mobilität zu Hause nicht mehr zuverlässig allein funktionieren. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei überlasteten Angehörigen ist eine frühe Beratung sinnvoll.
Welche Leistungen bietet Pflege mit Herz an?
Können Leistungen kombiniert werden?
Ja. Grundpflege, Behandlungspflege und Haushaltshilfe lassen sich gut kombinieren, ebenso Pflege durch Angehörige und Pflegedienst. Wichtig ist, vorher zu klären, was über Pflegekasse, Krankenkasse oder privat läuft.
Kommt der Pflegedienst nach Hause?
Ja, die Versorgung findet bei Ihnen zu Hause statt. Beim ersten Gespräch klären wir, welche Unterstützung gebraucht wird und welche Unterlagen vorliegen.
In welchen Stadtteilen sind Sie tätig?
In Heilbronn und Umgebung, unter anderem Innenstadt, Böckingen, Neckargartach, Sontheim, Klingenberg, Frankenbach und Horkheim. In Weinsberg und Neckarsulm ist eine Versorgung nach Absprache möglich.
Kosten & Pflegekasse

Kosten und Kostenübernahme

Was die Pflege kostet, hängt vom Pflegegrad, vom Leistungsumfang und von der Art der Leistung ab.

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Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie brauchen und wie oft wir kommen. Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe laufen bei vorhandenem Pflegegrad häufig über die Pflegekasse, Behandlungspflege mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkasse. Mehr dazu auf der Seite Kostenübernahme.
Was zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst?
Je nach Pflegegrad stehen Pflegesachleistungen zur Verfügung – ein monatliches Budget für die Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Ein zusätzlicher Betrag der Pflegekasse von bis zu 131 € monatlich, schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und wird für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt, etwa für Haushaltshilfe, nicht frei ausgezahlt.
Kann der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Ja. Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir die bewilligten Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Wann entsteht ein Eigenanteil?
Wenn der gewünschte Leistungsumfang höher ist als das verfügbare Budget der Pflegekasse oder wenn Leistungen gewünscht werden, die nicht übernommen werden. Wir besprechen das vorher offen mit Ihnen.
Pflegegrad

Pflegegrad, Antrag und Begutachtung

Viele Familien sind unsicher, ob ein Pflegegrad nötig ist und wie der Antrag abläuft.

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Brauche ich einen Pflegegrad für einen Pflegedienst?
Für die meisten Leistungen der Pflegekasse ja. Behandlungspflege ist aber auch ohne Pflegegrad möglich, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist – telefonisch, schriftlich oder online. Danach beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Alle Schritte erklären wir auf der Seite Pflegegrad beantragen.
Helfen Sie beim Pflegegrad-Antrag?
Ja. Wir erklären Ihnen die Schritte, schätzen die Situation mit Ihnen ein und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. Gestellt wird der Antrag bei der Pflegekasse.
Was prüft der Medizinische Dienst?
Wie selbstständig die Person im Alltag noch ist: Mobilität, Körperpflege, Ernährung, kognitive Fähigkeiten, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags.
Gilt der Pflegegrad rückwirkend?
Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Deshalb sollte der Antrag früh gestellt werden.
Grundpflege

Fragen zur Grundpflege

Grundpflege ist die tägliche Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Ernährung.

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Was gehört zur Grundpflege?
Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, Aufstehen, Zubettgehen, Essen und Trinken sowie bei der Mobilität. Mehr dazu auf der Seite Grundpflege.
Helfen Sie beim Waschen und Duschen?
Ja. Dazu gehören je nach Bedarf Waschen am Waschbecken, Duschen, Hautpflege, Ankleiden und sicheres Umsetzen.
Kann die Grundpflege morgens und abends stattfinden?
Ja, je nach Bedarf morgens, mittags, abends oder mehrmals täglich. Häufig sind die morgendliche Körperpflege und die Hilfe beim Zubettgehen.
Wird Grundpflege von der Pflegekasse bezahlt?
Ab Pflegegrad 2 in der Regel über Pflegesachleistungen. Ob die Kosten vollständig gedeckt sind, hängt vom Pflegegrad und vom vereinbarten Umfang ab.
Behandlungspflege

Fragen zur medizinischen Versorgung

Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden.

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Was ist Behandlungspflege?
Medizinische Maßnahmen, die Pflegefachkräfte zu Hause durchführen: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Verbandwechsel, Kompression sowie Blutzucker- und Blutdruckkontrollen. Mehr auf der Seite Behandlungspflege.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
In der Regel ja. Ihr Arzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Übernehmen Sie die Medikamentengabe?
Ja, wenn sie ärztlich verordnet ist. Das ist besonders wichtig, wenn Medikamente regelmäßig und zuverlässig gegeben werden müssen.
Machen Sie Wundversorgung und Verbandwechsel?
Ja, bei entsprechender ärztlicher Verordnung – fachgerecht und dokumentiert.
Wer bezahlt die Behandlungspflege?
Bei gültiger Verordnung und Genehmigung in der Regel die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Haushaltshilfe

Fragen zur Haushaltshilfe

Hilfe im Haushalt sorgt oft dafür, dass die Versorgung zu Hause überhaupt stabil bleibt.

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Helfen Sie auch im Haushalt?
Ja. Dazu gehören Reinigung, Einkäufe, Wäsche, einfache Mahlzeiten und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben. Mehr auf der Seite Haushaltshilfe.
Wird Haushaltshilfe von der Pflegekasse bezahlt?
Häufig ja. Meist über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, ab Pflegegrad 2 auch über Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag – was ist besser?
Das hängt vom Pflegegrad, vom verfügbaren Budget und vom gewünschten Umfang ab. Wir prüfen das vor Beginn gemeinsam mit Ihnen, damit klar ist, worüber abgerechnet wird.
Beratungseinsatz

Fragen zum Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für viele Pflegegeld-Empfänger Pflicht.

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Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ein regelmäßiger Beratungsbesuch bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause privat gepflegt werden. Mehr auf der Seite Beratungseinsatz.
Wer muss den Beratungseinsatz nachweisen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.
Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?
Seit dem 1. Januar 2026 einmal pro Halbjahr in den Pflegegraden 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich.
Was passiert, wenn der Termin vergessen wird?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig.
Pflege nach Krankenhaus

Nach einem Krankenhausaufenthalt

Nach der Entlassung muss die Versorgung zu Hause oft schnell organisiert werden.

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Ein Angehöriger wird entlassen – was ist zu tun?
Nehmen Sie möglichst früh Kontakt auf, am besten schon vor der Entlassung. Wichtig sind Entlassbrief, Medikamentenplan, ärztliche Verordnungen und Angaben zum Pflegegrad. Mehr auf der Seite Pflege nach Krankenhaus.
Können Sie kurzfristig starten?
Je nach Kapazität und benötigter Leistung ja. Deshalb sollte die Versorgung möglichst schon vor der Entlassung geplant werden.
Helfen Sie auch nach einer Operation?
Ja, zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenten, Wundversorgung und Verbandwechsel – je nachdem, ob eine Verordnung oder ein Pflegegrad vorliegt.
Welche Unterlagen werden gebraucht?
Entlassbrief, Medikamentenplan, Diagnosen, ärztliche Verordnungen sowie Angaben zu Pflegegrad, Kranken- und Pflegekasse und die Kontaktdaten der Angehörigen.
Angehörige

Fragen von Angehörigen

Angehörige tragen oft die Hauptlast. Hilfe sollte kommen, bevor die Belastung zu groß wird.

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Wie entlastet ein Pflegedienst Angehörige?
Wir übernehmen regelmäßig Aufgaben, die körperlich, zeitlich oder organisatorisch belasten: Körperpflege, Medikamente, Wundversorgung, Haushalt und Beratung.
Kann ich als Angehöriger weiter mitpflegen?
Ja. Viele Versorgungen funktionieren als Kombination: Angehörige übernehmen weiter Aufgaben, wir unterstützen gezielt dort, wo es nötig ist.
Was tun, wenn Angehörige überfordert sind?
Überforderung ist ein klares Signal, die Versorgung neu zu organisieren. Für Urlaub, Krankheit oder Pausen kommt Verhinderungspflege infrage.
Persönliche Beratung

Ihre Frage ist nicht dabei?

Jede Pflegesituation ist anders. Wir beraten Sie persönlich zu Pflege, Pflegegrad, Kostenübernahme und Versorgung in Heilbronn und Umgebung.