Medikamentengabe
Gabe und Kontrolle ärztlich verordneter Medikamente – zuverlässig und zur richtigen Zeit.
Pflege mit Herz übernimmt ärztlich verordnete Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompression und medizinische Kontrollen – fachgerecht und persönlich.

Wenn medizinische Maßnahmen zu Hause nötig sind, prüft Ihre Hausarzt- oder Facharztpraxis, ob eine Verordnung für häusliche Krankenpflege infrage kommt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die Maßnahmen nicht selbst durchführen können und keine im Haushalt lebende Person sie im erforderlichen Umfang übernehmen kann.
Sie haben noch keine Verordnung? Sprechen Sie Ihre Arztpraxis darauf an. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Klinik im Rahmen des Entlassmanagements häusliche Krankenpflege verordnen. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte.
Medikamente müssen regelmäßig gegeben oder gespritzt werden, zum Beispiel Insulin.
Akute oder chronische Wunden brauchen eine fachgerechte, regelmäßige Versorgung.
Blutdruck- oder Blutzuckermessungen sind medizinisch erforderlich und können nicht selbst übernommen werden.
Nach der Entlassung ist zu Hause noch medizinische Versorgung nötig.
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet und von unseren Pflegefachkräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Welche Leistungen infrage kommen, hängt vom medizinischen Bedarf und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Gabe und Kontrolle ärztlich verordneter Medikamente – zuverlässig und zur richtigen Zeit.
Fachgerechte Versorgung, Kontrolle und Dokumentation akuter oder chronischer Wunden.
Ärztlich verordnete Injektionen zu Hause, zum Beispiel Insulin.
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder Anlegen von Kompressionsverbänden.
Blutdruck- und Blutzuckermessungen, wenn sie medizinisch erforderlich und ärztlich verordnet sind.
Für weitere ärztlich verordnete Maßnahmen prüfen wir gemeinsam, ob wir die Versorgung übernehmen können.
Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die verordneten Leistungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie prüft die Verordnung und entscheidet über die Genehmigung.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren fallen grundsätzlich gesetzliche Zuzahlungen an, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Wir besprechen mit Ihnen die Kosten und die nächsten Schritte.
Wir besprechen die verordneten Maßnahmen, prüfen unsere Kapazitäten und klären die Organisation sowie die Kostenübernahme.
Sprechen Sie Ihren Arzt oder die Klinik auf eine Verordnung für häusliche Krankenpflege an.
Gut zu wissen: Für Behandlungspflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Grundpflege kann je nach Anspruch über die Pflegekasse oder in bestimmten Fällen über die Krankenkasse finanziert werden.
Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur regelmäßigen Versorgung zu Hause.
Sie oder Ihre Angehörigen melden sich. Wir klären, welche Versorgung nötig ist und ob schon eine Verordnung vorliegt.
Wir gehen die verordneten Maßnahmen gemeinsam durch und besprechen die Einreichung bei der Krankenkasse sowie mögliche Zuzahlungen.
Wir stimmen den möglichen Beginn und die Besuche auf die verordneten Maßnahmen, Ihren Alltag und unsere Kapazitäten ab.
Unsere Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch.
Brauchen Sie neben der medizinischen Versorgung auch Hilfe bei der Pflege oder im Haushalt? Alles kommt auf Wunsch aus einer Hand.
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Frage stellen ›Wir beraten Sie persönlich zur ärztlich verordneten Behandlungspflege, erklären den Ablauf und organisieren die Versorgung zu Hause.
Telefonisch erreichbar: Mo–Fr 9:00–14:00 Uhr
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