Zum Hauptinhalt springen

Pflege mit Herz GmbH

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz in Heilbronn für Pflegegeld-Empfänger

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie persönlich und sichern den Nachweis für Ihre Pflegekasse.

07131 9192673Telefonisch erreichbar: Mo–Fr 9:00–14:00 Uhr
  • Kosten trägt die Pflegekasse
  • Nachweis für die Pflegekasse
  • Bei Ihnen zu Hause
Beratungseinsatz in Heilbronn nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit Pflegeunterlagen zu Hause
Einfach erklärt

Was ist ein Beratungseinsatz?

Ein regelmäßiger Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten. Er soll nicht kontrollieren, sondern helfen – und sichert gleichzeitig Ihren Anspruch auf Pflegegeld.

Beratung zu Hause

Wir besprechen, wie die Pflege aktuell organisiert ist und ob weitere Unterstützung sinnvoll wäre.

Nachweis für die Pflegekasse

Der Termin wird dokumentiert. Dieser Nachweis ist wichtig, damit Ihr Pflegegeld weiter gezahlt wird.

Hilfe für Angehörige

Praktische Tipps zu Pflege, Entlastung, Hilfsmitteln und weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflicht prüfen

Für wen ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz, wenn Sie Pflegegeld beziehen, einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben und die Pflege zu Hause privat organisiert ist – zum Beispiel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn.

Unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Rufen Sie uns an – wir klären das gemeinsam.

  • Pflegegeld, Pflege durch Angehörige oder FreundePflegegrad 2 bis 5
    ✓ Pflicht
  • Pflegedienst und Angehörige teilen sich die PflegeKombinationsleistung – viele Pflegekassen verlangen den Nachweis trotzdem
    Empfohlen
  • Pflegedienst übernimmt die Pflege vollständigBeratung freiwillig möglich
    Keine Pflicht
  • Pflegegrad 1Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich
    Keine Pflicht
  • Pflege im PflegeheimVollstationäre Versorgung
    Keine Pflicht
Häufigkeit

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Regel: Bei Pflegegeldbezug reicht in allen Pflegegraden von 2 bis 5 ein Beratungseinsatz pro Halbjahr.

Pflegegrad 1

Freiwillig

Anspruch auf eine Beratung pro Halbjahr – keine Pflicht.

Pflegegrad 2 und 3

1× pro Halbjahr

Verpflichtend bei Pflegegeldbezug.

Pflegegrad 4 und 5

1× pro Halbjahr

Verpflichtend bei Pflegegeldbezug. Auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich möglich.

Wichtig: Wird der Beratungseinsatz nicht rechtzeitig durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb nicht erst kurz vor Ende des Halbjahres.

Ablauf

So läuft der Beratungseinsatz ab

Unkompliziert und ohne Aufwand für Sie – wir kümmern uns um den Nachweis.

  1. Termin vereinbaren

    Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir finden einen passenden Termin bei Ihnen zu Hause.

  2. Pflegesituation besprechen

    Gemeinsam schauen wir, wie die Pflege läuft und ob Hilfsmittel oder Entlastung sinnvoll sind.

  3. Beratung erhalten

    Sie bekommen praktische Tipps zur Pflege und Hinweise auf Leistungen, die Ihnen zustehen.

  4. Nachweis sichern

    Wir dokumentieren den Termin und bereiten den Nachweis für Ihre Pflegekasse vor.

Kostenübernahme

Wer bezahlt den Beratungseinsatz?

Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse. Für gesetzlich Versicherte entstehen in der Regel keine eigenen Kosten.

Bei privat Versicherten kann die Abrechnung anders ablaufen. Klären Sie am besten vorab mit Ihrer Pflegeversicherung, wie die Erstattung erfolgt.

Ihre Situation

Gesetzlich versichert

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

Privat versichert

Meist erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegeversicherung zur Erstattung einreichen.

Häufige Fragen

Fragen zum Beratungseinsatz in Heilbronn

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich.

Frage stellen
Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ein gesetzlich vorgesehener Beratungsbesuch für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Er soll die häusliche Pflege fachlich begleiten und Angehörige unterstützen.
Ist das dasselbe wie ein Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch?
Ja. Umgangssprachlich spricht man oft von Beratungsgespräch oder Beratungsbesuch. Gemeint ist in der Regel der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Pflegegrad 2 bis 5 bei Pflegegeldbezug: einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich.
Wer bezahlt den Beratungseinsatz?
Die Pflegekasse. Für gesetzlich Versicherte entstehen in der Regel keine eigenen Kosten. Bei privat Versicherten kann die Abrechnung anders ablaufen – meist über eine Rechnung, die bei der Versicherung eingereicht wird.
Was passiert, wenn der Termin versäumt wird?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig – nicht erst kurz vor Ende des Halbjahres.
Findet der Beratungseinsatz bei mir zu Hause statt?
Ja. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, besprechen die Pflegesituation und klären Ihre Fragen zu Pflege, Entlastung und Hilfsmitteln.
Kümmern Sie sich um den Nachweis für die Pflegekasse?
Ja. Wir dokumentieren den Beratungseinsatz und bereiten den Nachweis für die Pflegekasse vor. Beim Termin klären wir, welche Angaben benötigt werden.
Termin vereinbaren

Beratungseinsatz in Heilbronn vereinbaren

Wir führen den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durch und helfen Ihnen, den Nachweis für die Pflegekasse rechtzeitig zu sichern.